Nr 51 PreisLS
Begriff
Im kalkulatorischen Gewinn werden abgegolten:
- a)
- das allgemeine Unternehmerwagnis,
- b)
- ein Leistungsgewinn bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung in wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht. Der Leistungsgewinn soll der unternehmerischen Mehrleistung entsprechen.
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