Nr 51 PreisLS

Begriff

Im kalkulatorischen Gewinn werden abgegolten:

a)
das allgemeine Unternehmerwagnis,
b)
ein Leistungsgewinn bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung in wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht. Der Leistungsgewinn soll der unternehmerischen Mehrleistung entsprechen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.