§ 5 PrKultbG
Organe der Stiftung sind
- 1.
- der Stiftungsrat; ihm obliegt die Leitung der Stiftung;
- 2.
- der Präsident; er hat die Beschlüsse des Stiftungsrats auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen;
- 3.
- der Beirat; er hat den Stiftungsrat und den Präsidenten zu beraten.
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