Anlage ProdMechTextAusbV
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1280 - 1284)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
1. - 18. Monat | 19. - 36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||||
d) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | ||||
e) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären | ||||
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs-oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | ||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||
4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |||
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
5 | Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5) | a) | Werkstoffe identifizieren, nach Verwendungszweck unterscheiden und bearbeiten, Prüftechniken anwenden | 10 | |
b) | Einfluss von Werkstoffeigenschaften auf Fertigprodukte berücksichtigen | ||||
c) | Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheiden | ||||
d) | Fertigungstechniken von textilen linienförmigen Gebilden unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen, Feinheitsbezeichnungen anwenden sowie Feinheitsberechnungen durchführen | ||||
e) | Fertigungstechniken von textilen Flächengebilden und Verbundstoffen oder Füge- und Formgebungstechniken unterscheiden | ||||
f) | Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen, textile Massenberechnungen durchführen | ||||
g) | Auswirkungen von Fasereigenschaften auf Produktionsprozesse berücksichtigen | 4 | |||
h) | Veredelungsprozesse hinsichtlich ihrer Art und Auswirkungen unterscheiden | ||||
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Nr. 6) | a) | Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten | 8 | |
b) | betriebliche Vorschriften beachten | ||||
c) | technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien handhaben und umsetzen, Grundbegriffe der Normung anwenden | ||||
d) | Skizzen und Zeichnungen erstellen | ||||
e) | Informations- und Kommunikationstechniken anwenden | ||||
f) | Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachten | ||||
g) | Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden | ||||
h) | produktionstechnische Daten anwenden und Arbeitsergebnisse dokumentieren | 2 | |||
7 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7) | a) | Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen | 3 | |
b) | Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen | ||||
c) | Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten | ||||
d) | Aufgaben im Team planen und durchführen | 4 | |||
e) | Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren | ||||
8 | Kontrollieren von textilen Fertigungsprozessen und Prüfen von Kenndaten (§ 4 Nr. 8) | a) | Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen | 6 | |
b) | Prozessabläufe kontrollieren, Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben, Toleranzen und Prüfnormen durchführen | ||||
c) | Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten | ||||
d) | Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen | 3 | |||
e) | Kenndaten ermitteln, Fehler erfassen und auswerten, Mess- und Prüfprotokolle erstellen und interpretieren | ||||
9 | Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9) | a) | Produktionsmaschinen und -anlagen nach Fertigungsverfahren und Prozessstufen auswählen | 12 | |
b) | Konstruktionen von linienförmigen Gebilden, Flächen oder Verbundstoffen darstellen | ||||
c) | produktionsbezogene Berechnungen durchführen | ||||
d) | Prozesszusammenhänge erfassen | 17 | |||
e) | Arbeitsergebnisse prüfen, dokumentieren und bewerten | ||||
f) | Mustervorlagen analysieren, Konstruktionstechniken und Produktmerkmale bestimmen | ||||
g) | technische Patronen oder Schablonen entwickeln sowie Rapporte festlegen und auf technische Durchführbarkeit prüfen | ||||
oder | |||||
Konstruktionstechniken für die Erzeugung von linienförmigen Gebilden, Flächen oder Verbundstoffen festlegen und anwenden | |||||
oder | |||||
Füge- und Formgebungstechniken anwenden | |||||
h) | Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften festlegen und anwenden | ||||
i) | Datenträger für Musterungs-, Konstruktions-, Füge oder Formgebungstechniken erstellen, modifizieren und handhaben | ||||
10 | Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10) | a) | Steuerungssysteme sowie Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden | 8 | |
b) | Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheiden | ||||
c) | Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften überwachen und bedienen | ||||
d) | Maschinen und Anlagen zur Änderung von Produkteigenschaften steuern | 8 | |||
e) | Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme im Kleinspannungsbereich anwenden | ||||
f) | mit Kleinspannung betriebene Komponenten prüfen | ||||
g) | Fehlerbeseitigung einleiten und durchführen | ||||
11 | Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen und -anlagen (§ 4 Nr. 11) | a) | Produktionsmaschinen und -anlagen hinsichtlich Funktion und Einsatz unterscheiden | 16 | |
b) | Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe für die Produktion vorbereiten und kennzeichnen | ||||
c) | Prozessdaten einstellen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen | ||||
d) | maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführen | ||||
e) | Warenausfall nach Qualitätsvorgabe prüfen und bei Bedarf optimieren | ||||
f) | Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, -stand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren | ||||
g) | Materialführungs- und Transportsysteme, Warendurchlauf und Produktionsprozesse überwachen und Verfahrensparameter korrigieren | 6 | |||
h) | Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen | ||||
i) | Mehrstellenarbeit rationell organisieren | ||||
12 | Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12) | a) | Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern | 3 | |
b) | Abfälle sammeln, trennen und lagern | ||||
c) | Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen | ||||
d) | Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren | 2 | |||
13 | Rüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen (§ 4 Nr. 13) | a) | Produktionsmaschinen und -anlagen bei Artikelwechsel vorrichten, ab- und umrüsten | 14 | |
b) | Austauschteile wechseln und einstellen | ||||
c) | Einstelldaten übertragen oder Datenträger auf Maschinen und Anlagen einlesen | ||||
d) | Probelauf durchführen, Warenausfall prüfen und korrigieren | ||||
14 | Instandhaltung (§ 4 Nr. 14) | a) | Werkstücke und Maschinenelemente gemäß ihren Werkstoffeigenschaften durch spanlose und spanabhebende Formgebung bearbeiten und prüfen | 10 | |
b) | Maschinenelemente verbinden und Baugruppen zusammenfügen | ||||
c) | Werkzeuge, Maschinen und Anlagen kontrollieren und warten, Reparaturen veranlassen | 14 | |||
d) | Austausch von Zusatzeinrichtungen und Verschleißteilen durchführen und veranlassen | ||||
e) | instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen | ||||
f) | Maschinenstörungen beseitigen, Fehler beseitigen und Fehlerbeseitigung einleiten | ||||
g) | Ersatzteile einsetzen, Vorbeugungsmaßnahmen zur Verringerung von Maschinenstillständen ergreifen | ||||
h) | elektronische, elektrische, hydraulische oder pneumatische Geräte und Überwachungseinrichtungen entsprechend den Sicherheitsbestimmungen anwenden, austauschen und Austausch veranlassen | ||||
i) | Instandhaltungsarbeiten dokumentieren | ||||
15 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 15) | a) | Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden | 2 | |
b) | Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen | ||||
c) | Produktions-, Qualitäts- und verfahrenstechnische Daten dokumentieren | 4 | |||
d) | Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen | ||||
e) | Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen, Qualitätseinhaltung sicherstellen | ||||
f) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen, insbesondere Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden | ||||
g) | Arbeiten kundenorientiert durchführen, Produkte kundengerecht kennzeichnen und aufmachen | ||||
h) | Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen erkennen, insbesondere zwischen Produktion, Service und Kosten |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.