Inhaltsübersicht ProdSG
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Voraussetzungen für die
Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
sowie für das Ausstellen von Produkten
Abschnitt 3Bestimmungen
über die Befugnis erteilende Behörde
Abschnitt 4Notifizierung von
Konformitätsbewertungsstellen
Abschnitt 5GS-Zeichen
Abschnitt 6Marktüberwachung, Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
und Ausschuss für Produktsicherheit
Abschnitt 7Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
sowie für das Ausstellen von Produkten
§ 3 | Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt |
§ 4 | Harmonisierte Normen |
§ 5 | Normen und andere technische Spezifikationen |
§ 6 | Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt |
§ 7 | CE-Kennzeichnung |
§ 8 | Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen |
über die Befugnis erteilende Behörde
§ 9 | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde |
§ 10 | Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde |
§ 11 | Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde |
Konformitätsbewertungsstellen
§ 12 | Anträge auf Notifizierung |
§ 13 | Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung |
§ 14 | Konformitätsvermutung |
§ 15 | Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren |
§ 16 | Verpflichtungen der notifizierten Stelle |
§ 17 | Meldepflichten der notifizierten Stelle |
§ 18 | Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen |
§ 19 | Widerruf der erteilten Befugnis |
§ 20 | Zuerkennung des GS-Zeichens |
§ 21 | Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle |
§ 22 | Pflichten der GS-Stellen |
§ 23 | Einbeziehung von externen Stellen |
§ 24 | Pflichten des Herstellers und des Einführers |
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
und Ausschuss für Produktsicherheit
§ 25 | Marktüberwachung |
§ 26 | Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
§ 27 | Ausschuss für Produktsicherheit |
§ 28 | Bußgeldvorschriften |
§ 29 | Strafvorschriften |
Anlage | Gestaltung des GS-Zeichens |
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