§ 6 ProstStatV
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- die Behördenbezeichnung und Anschrift der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 auskunftspflichtigen Behörde und
- 2.
- der Name sowie die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
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