§ 19 PStG
Anzeige durch Personen
Zur Anzeige sind verpflichtet
- 1.
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- 2.
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.