§ 38 PStV
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm
- 1.
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- 2.
- die Geburtsurkunde,
- 3.
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz,
- 4.
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
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