§ 2 PsychThApprO
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt
- 1.
- für den Bachelorstudiengang drei Jahre und
- 2.
- für den Masterstudiengang zwei Jahre.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.