§ 80 PsychThApprO

Erlaubnisurkunde

Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes ist das Muster nach Anlage 10 zu verwenden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.