Anlage 1 PTBBGebV

(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4314 - 4315)

InhaltsübersichtAbschnitt 1

Mess- und Eichgesetz (MessEG),
Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Abschnitt 2

Gewerbeordnung (GewO),
Spielverordnung (SpielV)

Abschnitt 3

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Abschnitt 4Beschussgesetz (BeschG),
Beschussverordnung (BeschussV),
Waffengesetz (WaffG)

Abschnitt 5Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Abschnitt 6Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)

Abschnitt 1
Mess- und Eichgesetz (MessEG),
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEVZeitgebühr
nach Anlage 2
2Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV
2.1Grundgebühr pro Dosimeterbauart612 Euro
2.2Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV)102 Euro
Abschnitt 2
Gewerbeordnung (GewO),
Spielverordnung (SpielV)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewOZeitgebühr
nach Anlage 2
2Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV
2.1Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück  750 Euro
2.2Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück7 500 Euro
3Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV
3.1Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück  174 Euro
Abschnitt 3
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDGZeitgebühr
nach Anlage 2
2Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDGZeitgebühr
nach Anlage 2
3Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDGZeitgebühr
nach Anlage 2
Abschnitt 4
Beschussgesetz (BeschG),
Beschussverordnung (BeschussV),
Waffengesetz (WaffG)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
2Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschGZeitgebühr
nach Anlage 2
3Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschGZeitgebühr
nach Anlage 2
4Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschGZeitgebühr
nach Anlage 2
5Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffGZeitgebühr
nach Anlage 2
6Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
7Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
8Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
9Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
10Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
11Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
12Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussVZeitgebühr
nach Anlage 2
13Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffGZeitgebühr
nach Anlage 2
14Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG200 Euro
Abschnitt 5
Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen232 Euro
Abschnitt 6
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr.GebührentatbestandGebühr
1Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenVZeitgebühr
nach Anlage 2

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