§ 2 PTStiftG
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Entwicklung der Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen.
(2) Dazu gehört insbesondere die Aufgabe,
- 1.
- die ihr übertragenen Sammlungsgegenstände zu bewahren, zu pflegen, zu ergänzen und der Öffentlichkeit zu erschließen,
- 2.
- einen sinnvollen Zusammenhang dieser Sammlung zu erhalten,
- 3.
- die Auswertung der Sammlung für die Interessen der Allgemeinheit in Bildung und Wissenschaft sowie im Gesamtzusammenhang der Wirtschaftsgeschichte zu gewährleisten,
- 4.
- die Zusammenarbeit mit postgeschichtlich tätigen Vereinigungen zu pflegen sowie
- 5.
- mit Museen und Stiftungen gleicher Zielrichtung national und international zusammenzuarbeiten.
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