Art 6 PVÜG
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem
- 1.
- die Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst nach ihrem Artikel 28 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt,
- 2.
- das revidierte Welturheberrechtsabkommen nach seinem Artikel IX und die Zusatzprotokolle 1 und 2 zu diesem Abkommen jeweils nach ihrer Ziffer 2 Buchstabe b für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten,
- 3.
- die in Artikel VI Abs. 1 Ziffer ii des Anhangs zur Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vorgesehene Erklärung nach Artikel VI Abs. 2 dieses Anhangs für die Bundesrepublik Deutschland wirksam wird,
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