§ 10 PWMAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Instandsetzen von Schneidwerkzeugen,
- 2.
- Herstellen von Schneidwerkzeugen,
- 3.
- Arbeitsplanung sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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