§ 10 PWMAusbV

Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Instandsetzen von Schneidwerkzeugen,
2.
Herstellen von Schneidwerkzeugen,
3.
Arbeitsplanung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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