§ 4 PWMAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Schneidwerkzeuge oder
- b)
- Zerspanwerkzeuge sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
- Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation,
- 3.
- Auswählen und Behandeln von Materialien,
- 4.
- Einrichten von Werkzeugmaschinen,
- 5.
- Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen,
- 6.
- Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln und
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge sind:
- 1.
- Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen,
- 2.
- Schleifen,
- 3.
- Prüfen und Nachbereiten,
- 4.
- Auswählen von Materialien zur Herstellung von Schneidwerkzeugen und
- 5.
- Herstellen von Schneidwerkzeugen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge sind:
- 1.
- Einrichten von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten,
- 2.
- Programmieren von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten,
- 3.
- Schleifen,
- 4.
- Nachbereiten und Durchführen von Finish-Arbeiten und
- 5.
- Instandhalten von Zerspanwerkzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 4.
- Umweltschutz.
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