§ 16 QFUV
Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
Im Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, technische Dokumente auszuwerten und dabei Qualitätsnormen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
- 1.
- Verstehen produktionsbegleitender Dokumente,
- 2.
- Analysieren geometrischer Produktspezifikationen,
- 3.
- Erkennen und Berücksichtigen funktionsbedingter Zusammenhänge,
- 4.
- Anwenden von Qualitätsnormen,
- 5.
- Interpretieren von Werkstoffangaben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.