§ 1 RAG 1982
Grundsatz
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1981 auf das Jahr 1982 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen sowie die Altersgelder der Altershilfe für Landwirte zum 1. Januar 1982 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.
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