§ 6 RAG 1985
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 27.099 Deutsche Mark |
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 27.387 Deutsche Mark. |
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