§ 5 RAG 1989
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 30.709 Deutsche Mark |
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.033 Deutsche Mark. |
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