§ 5 RAG 1990

Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 31.661 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.995 Deutsche Mark.

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