§ 5 RAG 1991

Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 33.149 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 33.499 Deutsche Mark.

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