§ 9 RBEG

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich

1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.