RebflRodV
Rebflächenrodungsverordnung
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.2000
FundstelleBGBl I 2000, 1502
VersionGeändert durch Art. 1 V v. 2.5.2001 I 837
Die V tritt gem. § 6 Satz 2 am 17.5.2001 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. § 6 Satz 2 aufgeh. mit Zustimmung des Bundesrates durch Art. 1 V v. 2.5.2001 I 837; dadurch ist die Geltung der V über den 17.5.2001 hinaus verlängert worden.
Die V tritt gem. § 6 Satz 2 am 17.5.2001 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. § 6 Satz 2 aufgeh. mit Zustimmung des Bundesrates durch Art. 1 V v. 2.5.2001 I 837; dadurch ist die Geltung der V über den 17.5.2001 hinaus verlängert worden.