§ 6 RebPflV 1986
Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
Die Anforderungen an den Rebenbestand, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich des Befalls mit RNQPs, ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.
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