§ 37 RechVersV
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
Im Unterposten "Abgegebene Rückversicherungsbeiträge" sind folgende Beträge auszuweisen:
- 1.
- die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;
- 2.
- die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge;
- 3.
- die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.
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