§ 3 ReiseKfmAusbV 2011
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C sowie
- 2.
- eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B.
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