§ 16 RennwLottDV
Bemessungsgrundlage
Der geleistete Wetteinsatz nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes umfasst nicht Wettboni, die dem Wettenden zur Verfügung gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.