§ 7 RennwLottDV
Abschluss der Wette beim Totalisator
Die von dem Veranstalter und den Annahmestellen eines Totalisators dem Wettnehmer auszuhändigenden Urkunden (Totalisatorausweise, Tickets) müssen enthalten
- a)
- die Nummer, den Ort und den Tag des Rennens (Tagesstempel oder Tageszeichen des Rennvereins),
- b)
- den Namen oder die Programmnummer des gewetteten Pferdes oder der Pferde und die Wettart,
- c)
- den Betrag des Wetteinsatzes,
- d)
- den Namen des Unternehmers.
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