(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1498 - 1513)
Abschnitt A: berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | | | |
1.1 | Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a) | - a)
eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehen - b)
Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und -techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagieren - c)
Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten - d)
Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen - e)
aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleiten - f)
Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen
| 3 | |
| | - g)
Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten - h)
Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlichen - i)
durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen
| | 2 |
1.2 | Konferenz- und Besprechungsmanagement (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) | - a)
externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken - b)
Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnen - c)
Konferenzen und Besprechungen nachbereiten
| 2 | |
1.3 | Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) | - a)
Auskünfte erteilen und einholen - b)
Informationen aufgabenbezogen auswerten
| 2 | |
- c)
kurze Standardschreiben verfassen
| | 2 |
2 | Büro- und Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | | | |
2.1 | Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a) | - a)
bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung beitragen - b)
Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert auswählen und effektiv und effizient einsetzen
| 2 | |
| | - c)
eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich strukturieren, zielgerecht organisieren, rationell gestalten und qualitätsbewusst kontrollieren - d)
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten - e)
Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen Planung von Arbeitsabläufen und bei deren Durchführung - f)
Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten
| | 2 |
2.2 | Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b) | - a)
eingehende und ausgehende Post unter Berücksichtigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeiten - b)
Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten und archivieren - c)
Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und Aktenverwaltung einsetzen - d)
Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachten - e)
Akten anlegen, führen und archivieren - f)
Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bestellen - g)
Waren annehmen, kontrollieren und lagern
| 3 | |
| | - h)
Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung führen, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und beifügen
| | 2 |
2.3 | Fristen- und Terminmanagement (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c) | - a)
Verfahrenstermine notieren und kontrollieren - b)
betriebliche Termine planen, notieren und koordinieren - c)
Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notieren; Einhaltung der Fristen kontrollieren - d)
Termin- und Fristenkalender führen und verwalten
| 4 | |
2.4 | Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d) | - a)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - b)
Teamentwicklung mitgestalten - c)
Kritik konstruktiv annehmen und äußern - d)
Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten
| 2 | |
2.5 | Textgestaltung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e) | - a)
fachkundliche Texte formulieren und gestalten - b)
fachkundliche Textbausteine und Formulare entwickeln - c)
Textverarbeitungssysteme und -programme wirtschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen
| 4 | |
2.6 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f) | - a)
Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen; branchen- und betriebsspezifische Software anwenden - b)
Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen; fachspezifische Datenbanken anwenden - c)
Möglichkeiten des internen und externen Datenaustausches über unterschiedliche Kommunikationsnetze nutzen - d)
Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen
| 3 | |
2.7 | Elektronischer Rechtsverkehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g) | - a)
rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beachten - b)
elektronisches Postfach für Kommunikation mit Gerichten und Verwaltung nutzen
| 2 | |
2.8 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h) | - a)
gesetzliche, berufsspezifische und betriebliche Vorschriften zum Datenschutz anwenden - b)
Daten sichern und verwahren
| 2 | |
3 | Rechnungswesen und -kontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | | | |
3.1 | Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a) | - a)
Rechnungen nach steuerrechtlichen Vorgaben entwerfen und eingehende Rechnungen auf diese Vorgaben hin prüfen - b)
betriebliche Berechnungen unter Berücksichtigung des kaufmännischen Rechnens durchführen, insbesondere Prozent- und Zinsberechnungen
| 2 | |
| | - c)
Sach- und Finanzkonten unterscheiden und einrichten - d)
betriebliche Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht buchen - e)
Zahlungsvorgänge abwickeln und überwachen - f)
Arten der betriebsrelevanten Steuern unterscheiden und deren Termine und Fristen überwachen - g)
Vorarbeiten zur Einnahmenüberschussrechnung und zum Jahresabschluss durchführen
| | 4 |
3.2 | Aktenbuchhaltung (§ 4 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b) | - a)
gesetzliche und betriebliche Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in den Akten und im Aktenkonto berücksichtigen - b)
gesetzliche und betriebliche Pflichten im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonten berücksichtigen
| | 2 |
4 | Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | | | |
4.1 | Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a) | - a)
Aufbau und Struktur von Gesetzen und Verordnungen erfassen sowie die entsprechenden Vorschriften auffinden; Inhalts- und Sachverzeichnisse verwenden - b)
Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur und Zeitschriften sowie deren Fundstellen mit den üblichen Abkürzungen bezeichnen, unterscheiden und zuordnen - c)
Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs unterscheiden und berücksichtigen
| 3 | |
4.2 | Zivilrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b) | | | |
4.2.1 | Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa) | - a)
Bücher des BGB und ihre Rechtsgebiete, insbesondere Schuld- und Sachenrecht, unterscheiden - b)
Rechtsbegriffe, insbesondere die der Personen und Sachen, bei der Lösung von berufsbezogenen Aufgaben berücksichtigen - c)
Unterschiede der gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Vertretung beachten - d)
Voraussetzung und Wirkung der Verjährung überprüfen - e)
Voraussetzungen für die Entstehung, Wirksamkeit und Durchführung von Rechtsgeschäften prüfen, insbesondere Arten von Willenserklärungen sowie einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte erläutern, Formerfordernisse prüfen sowie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit unterscheiden
| 4 | |
4.2.2 | Schuld- und Sachenrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) | - a)
vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse unterscheiden - b)
Leistungsstörungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages feststellen und Rechtsfolgen beachten - c)
Formen des vertraglichen und gesetzlichen Eigentumserwerbs unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen
| 4 | |
4.2.3 | Handels- und Gesellschaftsrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc) | - a)
Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unterscheiden und deren rechtlichen Haftungs- und Vertretungsumfang ermitteln - b)
Aufbau und Inhalte der Register unterscheiden und die daraus gewonnenen Informationen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen
| 3 | |
4.3 | Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c) | - a)
Strukturen und Verfahrensabläufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beachten - b)
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen und Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen
| 2 | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Zivilrechtliches Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | | | |
1.1 | Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechts (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a) | - a)
Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertrag begründen - b)
Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen - c)
Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung unterscheiden - d)
Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen - e)
Ansprüche aus Erb- und Unterhaltsrecht prüfen
| | 12 |
1.2 | Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechts (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b) | - a)
Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigen - b)
Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften vorbereiten - c)
Besonderheiten des Handelskaufs, auch im europäischen Bezug, berücksichtigen - d)
Kreditarten nach Verwendungsmöglichkeiten und Sicherheiten unterscheiden - e)
europäisches Mahnverfahren anwenden
| | 8 |
1.3 | Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c) | - a)
Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichen - b)
Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen
| 3 | |
| | - c)
außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprache - d)
Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Beratungshilfe fertigen; Beschluss prüfen - e)
Klageschrift entwerfen - f)
den Mandanten den Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache, und entsprechende Maßnahmen einleiten - g)
Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten - h)
Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfen - i)
Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsschrift erstellen - j)
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereiten
| | 15 |
2 | Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermitteln - b)
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleiten - c)
sonstige Vollstreckungsanträge entwerfen - d)
Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen einholen - e)
Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellen - f)
Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen und Anträge erstellen, insbesondere sofortige Beschwerde und Erinnerung - g)
Zwangsvollstreckung aus europäischen Titeln einleiten; deutsche Titel im europäischen Ausland vollstrecken
| | 20 |
3 | Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | | | |
3.1 | Vergütungsgrundsätze (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a) | - a)
Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern
| 2 | |
- b)
Vergütungsvereinbarungen entwerfen und Honorare abrechnen - c)
Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber
| | 5 |
3.2 | Vergütung im Zivilprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe b) | - a)
Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen - b)
Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten - c)
Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen
| | 10 |
3.3 | Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c) | - a)
Mandanten über die Risiken eines Prozesskostenhilfeverfahrens aufklären - b)
Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskostenhilfe erstellen - c)
Beratungshilfe abrechnen
| | 4 |
3.4 | Vergütung in der Zwangsvollstreckung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe d) | - a)
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnen - b)
Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln
| | 5 |
3.5 | Kostentragung und Kostenfestsetzung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e) | - a)
Kostenanträge entwerfen - b)
Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen - c)
Festsetzung der Vergütung gegen den Mandanten beantragen
| | 5 |
3.6 | Gerichtskosten (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe f) | - a)
Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnen - b)
Gerichtskostenrechnungen kontrollieren
| | 3 |
4 | Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | - a)
Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren - b)
elektronischen Zahlungsverkehr mit Gerichten und Mandanten durchführen
| |
3 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Notariatsgeschäfte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | | | |
1.1 | Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a) | - a)
Vertragsarten unterscheiden, insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen, und bei der Vorbereitung notarieller Urkunden berücksichtigen
| 3 | |
- b)
Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen - c)
Übertragung von Rechten und Ansprüchen prüfen und fallbezogen aufbereiten - d)
Voraussetzungen von Rechtsbehelfen prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten
| | 4 |
1.2 | Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b) | - a)
Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmen - b)
Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwenden - c)
Sicherungswirkung der Vormerkung berücksichtigen - d)
Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen - e)
Besitz von Eigentum abgrenzen, Voraussetzungen für den Eigentumsübergang bei beweglichen und unbeweglichen Sachen ermitteln und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse bei der Vertragsgestaltung anwenden - f)
Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachten - g)
Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigen - h)
Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum und Bestellungen von Erbbaurechten sowie Veräußerung dieser Rechte vorbereiten - i)
Grundbuchvollzug überwachen
| | 30 |
1.3 | Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c) | - a)
Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfen - b)
betreuungs- und familiengerichtliche Genehmigungen bei Vorbereitung und Vollzug von Urkunden berücksichtigen - c)
familienrechtliche Verträge unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen - d)
Annahme Minderjähriger und Volljähriger unterscheiden, hierzu erforderliche Erklärungen und Anträge vorbereiten sowie Anzeigepflichten beachten - e)
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachten - f)
erbrechtliche Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage - g)
Pflichtteilsberechtigung prüfen, Erb- und Pflichtteilsverzicht unterscheiden - h)
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses verfassen - i)
Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten
| | 16 |
1.4 | Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d) | - a)
Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen - b)
GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen - c)
Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichen - d)
Registervollzug überwachen
| | 10 |
2 | Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | | | |
2.1 | Stellung und Amtspflichten des Notars (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) | - a)
Stellung und Unparteilichkeit des Notars bei der Betreuung von Beteiligten berücksichtigen
| 2 | |
- b)
Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwenden - c)
gesetzliche Anzeigen und Mitteilungen vornehmen
| | 2 |
2.2 | Urkundswesen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b) | - a)
Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachten - b)
Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachten - c)
Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen
| | 6 |
2.3 | Verwahrungsgeschäfte (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c) | - a)
Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten - b)
Hinterlegungsanweisungen entwerfen
| | 4 |
3 | Kostenrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | - a)
Kosten gegenüber den Beteiligten erläutern - b)
Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen - c)
Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen - d)
Gerichtskosten ermitteln
| | 12 |
4 | Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | - a)
elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereiten - b)
strukturierte Datensätze erzeugen - c)
Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren
| | 6 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) | - a)
Vertragsarten unterscheiden, Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen prüfen und fallbezogen aufbereiten
| 2 | |
- b)
Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen - c)
Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen - d)
Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen - e)
Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigen - f)
Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften vorbereiten - g)
GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen
| | 20 |
2 | Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) | - a)
Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichen - b)
Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen
| 3 | |
| | - c)
außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprache - d)
Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe fertigen; Beschluss prüfen - e)
Klageschrift entwerfen - f)
den Mandanten Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache - g)
Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und Maßnahmen einleiten - h)
Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfen - i)
Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermitteln - j)
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleiten - k)
Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellen - l)
Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen
| | 18 |
3 | Notariatsgeschäfte (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) | | | |
3.1 | Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a) | - a)
Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmen - b)
Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Vormerkung, Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwenden - c)
Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen - d)
Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachten - e)
Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigen - f)
Grundbuchvollzug überwachen
| | 11 |
3.2 | Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe b) | - a)
Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfen - b)
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachten - c)
Testamente entwerfen
| |
7 |
| | - d)
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins verfassen - e)
Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten
| | |
3.3 | Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe c) | - a)
Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen - b)
Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichen - c)
Registervollzug überwachen - d)
Voraussetzungen für Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten
| | 3 |
4 | Vergütung und Kosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) | | | |
4.1 | Anwaltsvergütung (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe a) | - a)
Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern - b)
Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber - c)
Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen - d)
Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten - e)
Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen - f)
Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe erstellen - g)
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnen - h)
Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln - i)
Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen
| | 12 |
4.2 | Notarkosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe b) | - a)
Notarkosten gegenüber Beteiligten erläutern - b)
Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen - c)
Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen
| | 10 |
4.3 | Gerichtskosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe c) | - a)
Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnen - b)
Gerichtskostenrechnungen kontrollieren - c)
Gerichtskosten in Prozessverfahren und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit berechnen
| | 4 |
5 | Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 5 Nummer 5) | - a)
Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren - b)
elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereiten
| |
3 |
| | - c)
strukturierte Datensätze erzeugen - d)
Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren
| | |
6 | Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 6) | - a)
Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwenden - b)
Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachten - c)
Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachten - d)
Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen - e)
Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten
| | 2 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums (§ 4 Absatz 6 Nummer 1) | - a)
Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit gewerblicher Schutzrechte und sich aus der Priorität ergebende Rechte und Verpflichtungen berücksichtigen - b)
Schutzrechtsmöglichkeiten für Datenverarbeitungsprogramme voneinander abgrenzen
| 5 | |
| | - c)
Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Diensterfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzertifikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Verbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über technische Schutzrechte anwenden - d)
Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für Waren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektivmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über nichttechnische Schutzrechte anwenden
| | 8 |
2 | Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 2) | | | |
2.1 | Nationale gesetzliche Vorschriften (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe a) | - a)
Vorschriften über den nationalen gewerblichen Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbearbeitung anwenden - b)
Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen
| | 3 |
2.2 | Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe b) | - a)
Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, Designs und Sorten vorbereiten - b)
Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen, Vollmachten und Erfinderbenennungen beschaffen - c)
Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, auch in elektronischer Form, einreichen und Fristen überwachen - d)
amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und einzahlen - e)
Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
| | 8 |
2.3 | Erteilungs- und Eintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c) | - a)
Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren nationaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und den Auftraggeber unterrichten - b)
Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen - c)
förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und internationale Marken mit nationalem Schutzanteil entwerfen und einreichen - d)
Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten
| | 8 |
2.4 | Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe d) | - a)
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen - b)
Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
| | 6 |
3 | Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 3) | | | |
3.1 | Internationale Zusammenarbeit (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) | - a)
Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwenden - b)
fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Korrespondenzanwälten und Behörden in englischer Sprache führen
| | 4 |
3.2 | Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommen (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b) | - a)
Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorbereiten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und Anlagen beschaffen - b)
Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einreichen - c)
amtliche Gebühren berechnen und einzahlen - d)
Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
| | 8 |
3.3 | Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Ausland (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe c) | - a)
Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und -abläufe beschaffen und berücksichtigen - b)
nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, Anlagen zusammenstellen und die Einreichung veranlassen
| | |
| | - c)
Validierungen und Umwandlungen veranlassen, regionale und nationale Phasen einleiten - d)
Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung der Formvorschriften vor den nationalen Patentämtern nach der Veröffentlichung der Erteilung von europäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an Rechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen beschaffen und zusammenstellen - e)
Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß beschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bearbeiten - f)
Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
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8 |
3.4 | Erteilungs- und Eintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe d) | - a)
Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber unterrichten - b)
Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen - c)
förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Gemeinschaftsmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Widerspruchsgebühren einzahlen - d)
Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
| | 6 |
3.5 | Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe e) | - a)
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen - b)
Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
| | 4 |
4 | Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 4) | | | |
4.1 | Fristenmanagement (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe a) | - a)
Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachen - b)
Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Fristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiedereinsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung nachholen
| | 8 |
4.2 | Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe b) | - a)
Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung berechnen, überwachen, anmahnen und einzahlen - b)
Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland vorbereiten, veranlassen und erforderliche Unterlagen beschaffen
| | 3 |
5 | Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 5) | | | |
5.1 | Erstinstanzliche Verfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe a) | - a)
Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen - b)
Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
| | 6 |
5.2 | Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b) | - a)
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen - b)
Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
| | 4 |
6 | Vergütungs- und Kostenrecht (§ 4 Absatz 6 Nummer 6) | - a)
Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte unterscheiden und berechnen - b)
Gerichtskostenrechnungen kontrollieren - c)
amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behörden wirksam einzahlen - d)
Kostenverzeichnisse anwenden - e)
Vergütungsvereinbarung entwerfen - f)
Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Patentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge stellen sowie Beschlüsse kontrollieren - g)
Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf Grund der Beschlüsse prüfen - h)
Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstellen
| | 6 |
Abschnitt F: berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 12. Monat | 13. bis 36. Monat |
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem (§ 4 Absatz 7 Nummer 1) | - a)
Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben, Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben, Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheiden - b)
Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen und die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und ihre Beschäftigten erläutern - c)
Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufsausübung einhalten - d)
betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in volkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, insbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Wettbewerb - e)
Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Berufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen - f)
Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung unter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften mitgestalten
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2 | Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 7 Nummer 2) | - a)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen - b)
Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit seinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwirken erklären - c)
Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisationsanweisungen darstellen
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| | - d)
Kooperationsbeziehungen erläutern - e)
Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte darstellen
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3 | Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 3) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen - c)
im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten - d)
arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie tarifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb erläutern - e)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abzüge erklären - f)
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären - g)
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begreifen und nutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung (§ 4 Absatz 7 Nummer 4) | - a)
Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen - b)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen - c)
stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und bewältigen - d)
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - e)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - f)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
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5 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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