§ 4 RestMAProRestPrV

Gliederung und Zeitraum der Prüfung

(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

1.
Übergreifende Qualifikationen,
2.
Spezifische Qualifikationen und
3.
Projektarbeit.

(2) Im Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“ sind die Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 7 auf alle Handwerke nach § 2 zu beziehen. Im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ sind die Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 8 bis 10 auf das Handwerk nach § 2, für welches die zu prüfende Person zur Prüfung zugelassen wurde, zu beziehen. Im Prüfungsteil „Projektarbeit“ sind die Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 10 in dem Handwerk nach § 2, für welches die zu prüfende Person zur Prüfung zugelassen wurde, umzusetzen.

(3) Der Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

1.
Kulturerbe pflegen und weitergeben nach § 5,
2.
Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe anwenden und weiterentwickeln nach § 6 und
3.
unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern nach § 7.

(4) Der Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ umfasst Prüfungsinhalte, für die das Handwerk nach § 2 zu Grunde zu legen ist, und gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

1.
Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln nach § 8,
2.
Maßnahmen umsetzen, Prozesse leiten und koordinieren nach § 9 sowie
3.
Maßnahmen und Prozesse unter Qualitätsaspekten dokumentieren sowie Risiko- und Schadensprävention sicherstellen nach § 10.

(5) Der Prüfungsteil „Projektarbeit“ umfasst Qualifikationsinhalte aus den Handlungsbereichen nach den §§ 5 bis 10.

(6) Alle Prüfungsteile nach den Absätzen 3 bis 5 müssen innerhalb von fünf Jahren abgelegt werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Prüfung des zuerst abzulegenden Prüfungsteils. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 1 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.