§ 4 RevierjagdMeisterPrV
Anforderungen und Prüfungsinhalte
(1) Im Prüfungsteil Jagdbetrieb, Jagd- und Wildtiermanagement und Dienstleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Jagdreviere und deren Wildbestände nachhaltig zu bewirtschaften,
- 2.
- Wildbestände zu hegen,
- 3.
- natürliche Ressourcen nachhaltig zu gewinnen und zu nutzen,
- 4.
- Lebensräume zu gestalten,
- 5.
- Dienstleistungen anzubieten,
- 6.
- Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und
- 7.
- Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur-, Tier- und Artenschutzes anzuwenden
(2) Bei der Prüfung soll der Prüfling auch zeigen, dass er die entsprechenden Maßnahmen unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, der Anforderungen des Marktes, der Land- und Forstwirtschaft, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tier- und Artenschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, der Nachhaltigkeit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes sowie der Qualitätssicherung als Führungskraft durchführen kann.
(3) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
- Planen, Organisieren und Beurteilen des Jagdbetriebes, des Jagd- und Wildtiermanagements und der Dienstleistungen, jeweils unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse,
- 2.
- Entscheiden über Art und Zeitpunkt von Maßnahmen und Arbeiten im Jagdbetrieb, im Jagd- und Wildtiermanagement und bei Dienstleistungen, jeweils unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Arbeiten und Prozesse,
- 3.
- Durchführen, Kontrollieren und Bewerten von Maßnahmen und Arbeiten im Jagdbetrieb, im Jagd- und Wildtiermanagement und bei Dienstleistungen, jeweils unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten, der Betriebs- und Marktverhältnisse, der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung,
- 4.
- Vermarkten von Produkten und Dienstleistungen,
- 5.
- Entwickeln von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards,
- 6.
- Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- 7.
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen,
- 8.
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- 9.
- Berücksichtigen der für den Tätigkeitsbereich relevanten rechtlichen Bestimmungen sowie
- 10.
- Sicherstellen der erforderlichen Dokumentationen und Aufzeichnungen.
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