§ 1 RindFlSoErstV 1994

Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung

1.
der Verordnung (EG) Nr. 433/2007 der Kommission vom 20. April 2007 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch (ABl. EU Nr. L 104 S. 3) und
2.
in der jeweils geltenden Fassung.

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