§ 21 RsprEinhG

Änderung von Bezeichnungen

Soweit in anderen Gesetzen und in Verordnungen die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" verwendet wird, tritt an ihre Stelle die Bezeichnung "oberster Gerichtshof des Bundes".

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.