§ 5 RWBestV 2011
Pflegegeld in der Unfallversicherung
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2011 an
- 1.
- für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 310 Euro und 1 240 Euro monatlich,
- 2.
- für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 272 Euro und 1 086 Euro.
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