§ 37 SaatG
Aufgaben
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.