§ 25 SaatV
Bescheid
(1) In dem Bescheid über den Antrag auf Zulassung sind anzugeben:
- 1.
- der Name des Antragstellers,
- 2.
- die Art,
- 3.
- das Aufwuchsgebiet,
- 4.
- das Erntejahr,
- 5.
- das angegebene Nettogewicht der Partie, aus der die Probe für die Beschaffenheitsprüfung entnommen worden ist,
- 6.
- im Falle der Zulassung die Zulassungsnummer.
(2) Für die Zulassungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.
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