§ 2 SachenR-DV

Geltung des Bescheinigungsverfahrens

Die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für das Bescheinigungsverfahren nach § 9 Abs. 4 bis 7 des Grundbuchbereinigungsgesetzes liegen bei den in Absatz 9 Satz 1 dieses Gesetzes bezeichneten Anlagen vor.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.