§ 5 SatDSiG
Dokumentationspflicht
(1) Der Betreiber eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems ist verpflichtet,
- 1.
- die Befehlsfolgen zur Kommandierung des Orbital- oder Transportsystems,
- 2.
- die Befehlsfolgen zur Steuerung des Sensors oder der Sensoren,
- 3.
- Angaben zu Verschlüsselungsverfahren, verwendeten Schlüsseln und Schlüsselmanagement und
- 4.
- den Zeitpunkt und den Weg der Befehlsfolgen
(2) Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 sind mindestens fünf Jahre nach Ausführung der jeweiligen Befehlsfolge aufzubewahren und zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.