§ 6 SchKiSpV
Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:
- | beim Naturaleinsatz von 1,- M | Richtpreis 1,60 M |
- | beim Naturaleinsatz von 1,20 M | Richtpreis 1,90 M |
- | beim Naturaleinsatz von -,80 M | Richtpreis 1,35 M. |
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