§ 5 SchuhmMstrV
Fachgespräch
In dem Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Schuhmacher-Handwerk zu berücksichtigen.
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