Anlage SchwarmfdPV
(zu § 17 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 856 - 857)
Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung“ zu verwenden:
- –:
- Die Vorschrift ist nicht einschlägig.
- 0:
- Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
- 1:
- Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.
- 2:
- Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.
- 3:
- Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.
- 4:
- Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.
Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.
Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV
Schwarmfinanzierungsdienstleister:
Berichtszeitraum:
Prüfungszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsfeststellungen:
Nr. | Vorschrift | Prüfungsgebiet | Feststellung | Fundstelle (Prüfungsbericht) |
Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503 | ||||
1 | Artikel 3 Abs. 1 | Niederlassung in Union | ||
2 | Artikel 3 Abs. 2 | Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen Kundeninteresse | ||
3 | Artikel 3 Abs. 3 | Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten | ||
4 | Artikel 3 Abs. 4 und 5 | Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte | ||
5 | Artikel 3 Abs. 6 | Einsatz von Zweckgesellschaften | ||
6 | Artikel 4 | Geschäftsleitung | ||
7 | Artikel 5 | Sorgfältige Prüfung | ||
8 | Artikel 6 | Kreditportfolioverwaltung | ||
9 | Artikel 7 | Beschwerdebearbeitung | ||
10 | Artikel 8 | Interessenkonflikte | ||
11 | Artikel 9 | Auslagerung | ||
12 | Artikel 10 | Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kundenvermögens und von Zahlungsdiensten | ||
13 | Artikel 11 | Aufsichtliche Kapitalanforderungen | ||
14 | Artikel 15 Abs. 3 | Anzeige wesentlicher Änderungen | ||
15 | Artikel 16 Abs. 1 und 3 | Berichterstattung | ||
16 | Artikel 18 Abs. 1 und 4 | Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung | ||
17 | Artikel 19 | Kundeninformationen | ||
18 | Artikel 20 | Ausfallquoten | ||
19 | Artikel 21 | Geeignetheit | ||
20 | Artikel 22 Abs. 2 bis 7 | Vorvertragliche Bedenkzeit | ||
21 | Artikel 23 Abs. 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 bis 16 | Anlagebasisinformationsblatt | ||
22 | Artikel 24 Abs. 1 bis 4 und 6 bis 8 | Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform | ||
23 | Artikel 25 | Forum | ||
24 | Artikel 26 | Aufzeichnungen | ||
25 | Artikel 27 Abs. 1 bis 3 | Marketingmitteilungen | ||
26 | Anhang I | Inhalte Anlagebasisinformationsblatt | ||
27 | Anhang II | Kundeneinstufung | ||
Grenzüberschreitende Dienstleistung | ||||
28 | Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbracht? | ja/ nein: | ||
Sonstiges | ||||
29 | § 32f Abs. 5 WpHG | Durch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkte | ja/ nein: | |
Erläuterungen zu Nummer 29: | ||||
30 | Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sind | ja/ nein: | ||
Erläuterungen zu Nummer 30: | ||||
31 | Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung: |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.