§ 8 SEDDiktStiftG

Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Stiftungsrates, des Vorstandes und gegebenenfalls der Fachbeiräte sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.