Anlage 1 See-ArbZNV
(zu § 2 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)
Name des Schiffes: | Flagge: | IMO-Nr. (falls vorhanden) | Letzte Aktualisierung der Übersicht: | ( ) von ( ) Seiten |
Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.
Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:
Sonstige Bestimmungen:
Dienstliche Stellung/Rang | Tägliche Regelarbeitszeit auf See | Tägliche Regelarbeitszeit im Hafen | Bemerkungen | Tägliche Gesamtarbeitszeit/ Gesamtruhezeit (Std.) | |||
Wachdienst (von … bis …) | Sonstige Pflichten (von … bis …) | Wachdienst (von … bis …) | Sonstige Pflichten (von … bis …)3 | Auf See | Im Hafen | ||
Unterschrift des Kapitäns: _______________________
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Die in diesem Muster verwendeten Begriffe sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch anzugeben.Hier sind die gleichen wie die im Schiffsbesatzungszeugnis für diese dienstliche Stellung/Ränge enthaltenen Begriffe zu verwenden.Nichtzutreffendes streichen.Für das Wachpersonal können unter der Rubrik „Bemerkungen“ Angaben zu der voraussichtlich für außerplanmäßige Dienste abzuleistenden Stundenzahl eingetragen werden; diese Stunden sind in die Rubrik zur Angabe der täglichen Gesamtarbeitszeit aufzunehmen.Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.