§ 5 See-BAV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
- Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- b)
- Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes,
- c)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- d)
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- e)
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- f)
- Gefahrenabwehr,
- g)
- Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache,
- h)
- Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;
- 2.
- Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
- Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst,
- b)
- Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst,
- c)
- Ladungs- und Umschlagstechnik,
- d)
- Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung,
- e)
- Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik,
- f)
- Wartung und Instandsetzung,
- g)
- Bearbeiten von Metallen.
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