Anlage 1 See-BAV

(zu § 6)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3574 – 3585)

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Grundkenntnisse im WachdienstGesamt
12,5 Wochen
1Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe a)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
berufliche Bildungswege in der Seeschifffahrt erläutern
e)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
f)
wesentliche Bestimmungen der für die ausbildende Reederei geltenden Tarifverträge nennen
g)
Auswirkungen der wesentlichen tarif- und sozialrechtlichen Bestimmungen auf die Besatzungsmitglieder erläutern
h)
Gefahren des Missbrauchs von Drogen und Alkohol
nennen
i)
soziale Verantwortung erläutern
j)
Beanspruchung und Belastung (unter anderem Übermüdung) beschreiben
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Grundlagen
im 1. Jahr
2Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe b)
a)
Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbildenden Reederei und des Schiffsbetriebes erläutern
b)
Grundfunktionen der ausbildenden Reederei, wie Akquisition, Transport und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen der ausbildenden Reederei und ihrer Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe der ausbildenden Reederei beschreiben
e)
Auswirkungen der wesentlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf die Seeschifffahrt erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
3Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe c)
a)
Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die entsprechenden Kontrollorgane erläutern
b)
wesentliche Bestimmungen und Leitlinien der auf Schiffen geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes nennen
c)
sichere Arbeitsmethoden und persönliche Sicherheitsmaßnahmen an Bord nennen und anwenden
d)
Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, wie Giften, Dämpfen, Gasen, ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, nennen und beachten
e)
neu an Bord gekommene Besatzungsmitglieder auf die Besonderheiten des Schiffes in Bezug auf sicheres Verhalten einweisen
f)
sich bei Unfallsituationen an Bord sachgerecht verhalten
g)
Sofortmaßnahmen bei Unfällen und sonstigen medizinischen Notfällen an Bord kennen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten







während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Grundlagen
im 1. und 2. Jahr
4Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)
a)
Arbeitsschritte festlegen
b)
Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen
c)
Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegen
d)
Hilfsmittel bereitstellen
e)
Arbeitsplatz einrichten
f)
Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzen
g)
Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorgaben sicherstellen
h)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
i)
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
5Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)
a)
technische Unterlagen lesen und anwenden
b)
Skizzen anfertigen
c)
Mess- und Prüfprotokolle erstellen
d)
Normen kennen und anwenden
e)
Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen
f)
Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden
g)
Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und auswerten
h)
Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen
i)
Protokolle anfertigen und auswerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
6Gefahrenabwehr
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)
a)
Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern
b)
Notwendigkeit und Methoden ständiger Gefahrenabwehr beschreiben
c)
Gefahrensituationen auf See und im Hafen beschreiben
d)
Sicherheitsplan für die Gefahrenabwehr verstehen und anwenden
e)
Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und dokumentieren
f)
Rundgänge zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff erläutern
g)
Sicherheitsausrüstung und Sicherheitssysteme bedienen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
7Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe g)
a)
Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache zu verständigen
aa)
übliche Kommandos, Meldungen, seemännische Fachausdrücke und Definitionen im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache verstehen und verwenden
bb)
Kommunikationsmittel handhaben
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
b)
Signale und Alarme
aa)
relevante Alarme erkennen
bb)
Aufgaben gemäß Sicherheitsrolle erfassen und notwendige Maßnahmen durchführen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr
8Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe h)
a)
Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, die Reinhaltung der Luft sowie die Lärm- und Abfallvermeidung, nennen und anwenden
b)
Auswirkungen der Schifffahrt und betriebsbedingter sowie unbeabsichtigter Verunreinigungen auf die Meeresumwelt beschreiben
c)
grundlegende Umweltschutzmaßnahmen nennen
d)
Komplexität und Vielfalt der Meeresumwelt beschreiben
e)
auf Schiffen verwendete Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten rationeller Verwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine,
Wachdienst
1Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe a)
a)
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe
aa)
meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten
bb)
Nachweis von Kenntnissen:
über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen
bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab
beim Absetzen und Überprüfen von Kursen
bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit
beim Ermitteln von Kursen und Peilungen
beim Ermitteln der Schiffsposition
über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente
bei der Vorbereitung für die Seereise
über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten
b)
Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos
aa)
Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuern
bb)
Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen
cc)
Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben
c)
Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks
aa)
Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erkennen und melden
bb)
Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und melden
d)
Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes
aa)
Signale geben und erkennen
bb)
Signalmittel handhaben
cc)
Notsignale nennen und erläutern
6511
e)
Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes
aa)
Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen
bb)
Ankergeschirr bedienen
cc)
Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachen
dd)
Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen
111
2Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe b)
a)
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe
aa)
Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
bb)
Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
cc)
auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen
dd)
nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten
ee)
Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzen
ff)
Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen
10




5




6




b)
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
aa)
Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzen
bb)
Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen
cc)
Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren
dd)
Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten
c)
Bunker, Ver- und Entsorgung
aa)
Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereiten
bb)
Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen
cc)
vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen
dd)
Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern
ee)
Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen
111
Ladungs- und Umschlagstechnik
3Ladungs- und Umschlagstechnik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe c)
a)
Arbeiten mit Tauwerk
aa)
Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben
bb)
Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellen
cc)
nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakeln
dd)
Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen
11
b)
Handhaben von Ladungsgütern und Stores
aa)
die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhaben
bb)
feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten
c)
Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks
aa)
Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialien
bb)
Reinigen von Laderäumen und Tanks
d)
Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores
aa)
Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählen
bb)
Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen
cc)
Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren
dd)
Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen
2
3
4
e)
Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge
aa)
bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken
bb)
Laderaum- und Ladetankpläne lesen
cc)
Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren
dd)
Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse
f)
Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen
aa)
Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhaben
bb)
Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhaben
cc)
Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben
dd)
Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen
Schiffssicherheit
hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
4Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe d)
a)
Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes
aa)
die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen
bb)
Verhalten und Maßnahmen in Notfällen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr
b)
Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
aa)
Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennen
bb)
Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilen
cc)
baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassen
dd)
Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen
ee)
Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
ff)
Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhaben
gg)
Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwenden
hh)
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnen
ii)
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhaben
jj)
Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen
kk)
beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken
2
2
1
c)
Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst
aa)
Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnen
bb)
Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen
cc)
Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen
dd)
Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhaben
ee)
Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden
ff)
Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
gg)
Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen
hh)
Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren
221
d)
Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten
aa)
Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden
bb)
bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken
cc)
Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennen
dd)
Körperbau und Körperfunktionen kennen
ee)
Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen
0,5
Schiffsbetriebstechnik
Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
5Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe e)
a)
Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen
11
b)
Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen
aa)
Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassen
bb)
Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
cc)
Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
dd)
Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen








4








6
c)
Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung
aa)
Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen
bb)
pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen
22
Wartung und Instandsetzung
6Wartung und Instandsetzung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe f)
a)
Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln
aa)
Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen
bb)
Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
cc)
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgen
dd)
Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen
ee)
Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen
ff)
mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollieren
gg)
elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren
hh)
Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren
b)
Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
aa)
Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen
bb)
Demontagehilfen auf- und abbauen
cc)
Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegen
dd)
Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern
51010
c)
Montage vorbereiten
aa)
Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
bb)
Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen
d)
Montieren
aa)
Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichern
bb)
während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen
cc)
Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichten
dd)
Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen
e)
Transportieren
aa)
handbediente Hebezeuge handhaben
bb)
Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren
f)
Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen
aa)
Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfen
bb)
Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen
cc)
Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten
dd)
Ersatzteile aus Metallen herstellen
ee)
Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen
g)
Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten
aa)
Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden
bb)
mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen
cc)
turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführen
dd)
Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen
ee)
sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführen
ff)
Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben
11
Bearbeiten von Metallen
7Bearbeiten von Metallen
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)
a)
Prüfen, Messen, Lehren
aa)
Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen
bb)
Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln
cc)
Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen
dd)
Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen
ee)
mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
ff)
Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen
b)
Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
aa)
Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen
bb)
Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen
cc)
Werkstücke und Bauteile kennzeichnen

3

1
c)
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
aa)
Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen
bb)
Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
cc)
Werkzeuge ausrichten und spannen
d)
manuelles Spanen
aa)
Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
bb)
Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
cc)
Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen
dd)
Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden
ee)
Rohrgewinde herstellen
21
e)
maschinelles Spanen vorbereiten
aa)
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
bb)
Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
cc)
Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen
f)
Bohren, Senken, Reiben
aa)
Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen
bb)
Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen








1








2








1
g)
Drehen
aa)
Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen
h)
Sägen
aa)
Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
i)
Anschleifen
aa)
Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen
j)
Trennen
aa)
Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren
bb)
Rohre mit Rohrabschneidern trennen
cc)
Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen
121
k)
Umformen
aa)
Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
bb)
Rohre aus Stahl kalt umformen
cc)
Bleche, Rohre und Profile warm umformen
dd)
Bleche, Rohre und Profile biegerichten
l)
Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)
aa)
Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
bb)
Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
cc)
Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
dd)
Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
ee)
Rohrschraubverbindungen herstellen
ff)
Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
m)
Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens
aa)
Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen
bb)
Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
cc)
Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten
dd)
Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
ee)
Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.