SeegerVorRV
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1996
FundstelleBGBl II 1996, 2517
VersionDie Verordnung tritt gem. Art. 2 Abs. 2 dieser V an dem Tage außer Kraft, an dem ein Abkommen zwischen dem Internationalen Seegerichtshof und der Bundesrepublik Deutschland über Vorrechte und Immunitäten in Kraft tritt