Anlage 2 SeeLAuFV

(zu § 3 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)

Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.

LA 1höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung40
Kenntnisse der englischen Sprache10
Beherrschen der deutschen Sprache10
Geburtsjahrgang10
Höchstes Abschlusszeugnis
– allgemeinbildende Schule5
ODER
– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10
Fahrtzeit als NWO10
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15
Gesamt max.105

LA 3 und LA 2höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung35
Kenntnisse der englischen Sprache10
Beherrschen der deutschen Sprache10
Geburtsjahrgang10
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule5
Dienststellung an Bord7,5
Fahrtzeiten, Schiffsgröße7,5
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15
Gesamt max.100

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