§ 1 SeeUmwVerhV
Ziele
Diese Verordnung regelt
- 1.
- Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt,
- 2.
- die Ahndung von Verstößen gegen die in Nummer 1 genannten Anforderungen, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des
- a)
- MARPOL-Übereinkommens,
- b)
- AFS-Übereinkommens,
- c)
- Ballastwasser-Übereinkommens.
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