§ 29 SeeUmwVerhV
Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den jeweils geltenden Wortlaut der amtlichen deutschen Fassung des MARPOL-Übereinkommens, des AFS-Übereinkommens und des Ballastwasser-Übereinkommens im Verkehrsblatt bekannt machen.
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