Anlage SeilbDGGebV

(zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BAnz AT 25.9.2017 V1)


Laufende
Nummer
Gebührenpflichtige TatbeständeGebühr
1Verfahren nach § 1 SeilbDG
1.1Befugnis und Notifizierung500 bis 20 000 Euro
1.2Erneute Befugniserteilung und Notifizierung500 bis 20 000 Euro
1.3Änderung einer Befugnis und Notifizierung
1.3.1mit Begutachtung500 bis 20 000 Euro
1.3.2ohne Begutachtung250 bis 10 000 Euro
1.4Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Rahmen des Befugniserteilungssystems einschließlich Beratung, Überwachung und Begutachtung vor Ort während der Dauer der Befugnis250 bis 10 000 Euro
2Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
2.1Im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach der laufenden Nummer 1100 bis 10 000 Euro
2.2Beantragtes Fachgesprächbis zwei Stunden ohne Gebühr;
darüber: 200 bis 800 Euro

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