§ 4 ServicefahrerAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 1.2
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz;
- 2.
- Arbeitsorganisation:
- 2.1
- Arbeitsplanung,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationstechniken;
- 3.
- Serviceleistungen:
- 3.1
- Leistungsangebot,
- 3.2
- Leistungserbringung,
- 3.3
- Qualitätssicherung;
- 4.
- Vertrieb von Dienstleistungen:
- 4.1
- Beratung und Verkauf,
- 4.2
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 4.3
- Verkaufsförderung;
- 5.
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen;
- 6.
- Durchführung der Beförderung:
- 6.1
- Tourenplanung,
- 6.2
- Be- und Entladen von Fahrzeugen,
- 6.3
- Transport;
- 7.
- Tourenabschluss:
- 7.1
- Nachbereitung,
- 7.2
- Zahlungsvorgänge.
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